Strafverteidiger in VillachStrafrecht
Vorladung? Hausdurchsuchung? Anklage? Jetzt zählt jeder Schritt - eine erfolgreiche Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren.
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Telefonisch Mo bis Do 8-12 und 13-17 Uhr, Fr 8-13 Uhr. Das Formular erreicht uns rund um die Uhr - schildern Sie Ihren Fall auch am Abend oder am Wochenende.
Eine Medaille hat immer zwei Seiten - Unfälle und Straftaten auch.
Es geht in der Verteidigung darum, das Gesamtbild zu zeichnen, den Menschen und die Umstände aufzuzeigen, um so zu einem gerechten Urteil zu kommen.
Unfälle ziehen mehr als nur Schaden nach sich - die rechtlichen Konsequenzen sind für Laien nicht abschätzbar.
Entscheidend ist es, einen Anwalt zu haben, der weiß, was Ihr Recht ist.
Bei Unfällen ist Ihr Anwalt Ihr Vorteil, denn dann wissen Sie bereits vor der Verhandlung, wie Ihre Chancen stehen.
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität, Vermögensdelikte, Suchtmitteldelikte etc.: Eine erfolgreiche Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren.
So läuft es ab
Sofort Kontakt aufnehmen
Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich gestalten. Rufen Sie an unter 04242 28122 - bevor Sie mit der Polizei sprechen.
Akteneinsicht & Einschätzung
Wir verschaffen uns ein vollständiges Bild, nehmen Akteneinsicht und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen und welche Wege es gibt.
Ihre Verteidigung
Vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung: Wir vertreten Ihre Rechte entschlossen - damit das Gesamtbild zählt, nicht nur ein Ausschnitt.
Rechtssicher durch schwierige Zeiten - Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Ihr Verteidiger: Mag. Herbert Steinwandter
Herbert Steinwandter ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig und geschäftsführender Gesellschafter der Reif und Partner Rechtsanwälte OG. Er vereint umfangreiche juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Anliegen seiner Klienten.
In der Strafverteidigung heißt das: schnelle Reaktion, klare Worte und ein Verteidiger, der für Sie kämpft - rechtlich wie menschlich.
Was kostet die Verteidigung?
Das hängt vom Verfahren ab - vom Einspruch gegen eine Strafverfügung bis zur Hauptverhandlung. In vielen Fällen, etwa nach Verkehrsunfällen, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Unser Honorar richtet sich nach der Honorar-Verordnung der Kärntner Rechtsanwaltskammer. Was auf Sie zukommt, besprechen wir offen - bevor Sie sich binden.
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Häufige Fragen
Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen - was soll ich tun?
Bevor Sie aussagen, sprechen Sie mit einem Verteidiger. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, und das Recht auf einen Verteidiger. Was einmal im Protokoll steht, lässt sich später kaum korrigieren. Eine erfolgreiche Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Als Beschuldigter müssen Sie zwar zur Vernehmung erscheinen, Sie müssen aber nicht zur Sache aussagen. Ob und was Sie aussagen, sollten Sie vorher mit Ihrem Verteidiger abstimmen - das ist keine Schuldeingeständnis, sondern Ihr gutes Recht.
Was passiert nach einem Unfall mit Verletzten?
Unfälle ziehen mehr als nur Schaden nach sich - die rechtlichen Konsequenzen sind für Laien nicht abschätzbar. Bei Unfällen ist Ihr Anwalt Ihr Vorteil, denn dann wissen Sie bereits vor der Verhandlung, wie Ihre Chancen stehen.
Welche Delikte verteidigt die Kanzlei?
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität, Vermögensdelikte, Suchtmitteldelikte und mehr. In der Verteidigung geht es darum, das Gesamtbild zu zeichnen - den Menschen und die Umstände aufzuzeigen, um zu einem gerechten Urteil zu kommen.
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung die Strafverteidigung?
Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Verteidigung bei fahrlässigen Delikten - etwa nach Verkehrsunfällen. Ob Ihr Fall gedeckt ist, klären wir gerne mit Ihnen und übernehmen die Korrespondenz mit der Versicherung.