BTVG
Ihre Projekte in sicheren Händen – rechtlich einwandfrei.
Das BTVG schreibt vor, dass der Erwerber einer Wohnung, der vor Fertigstellung einer neu zu errichtenden Wohnung oder vor Fertigstellung einer durchgreifend sanierten Wohnung mehr als 150 €/m² zu bezahlen hat, ausreichend abgesichert werden muss.
Ein Abweichen von den gesetzliche Vorschriften zum Schlechteren ist nicht möglich, wenn der Erwerber Verbraucher ist.
Die Schriftform des Vertrages ist bei diesen Geschäften die geringste Hürde.
Die Möglichkeiten der Absicherung reichen von Bankgarantien über treuhänderische Ratenzahlungen und Grundbucheintragungen bis hin zu Sondermodellen, etwa bei Bestimmungen betreffend Landesförderungen.
Sie sehen, eine komplexe Materie mit wenig Spielraum für Käufer und Bauträger. Für zufriedene Klienten und in laufenden Projekten haben wir diese Aufgaben erfolgreich erledigt. Gerne begleiten wir auch Sie.
Schützen Sie Ihre Bauvorhaben – mit uns an Ihrer Seite
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In Rechtsangelegenheiten gilt:
Wissen ist Macht, der Bessere gewinnt.
Jahrelange Erfahrung, Kampfgeist, ständige Weiterbildung und die Freude besser zu sein machen uns erfolgreich.
Wir erringen Siege für unsere Klienten. Gerne auch für Sie!